Hier erhalten Sie Hinweise zur Beschaffung der Digitalen Endgeräte


Für die folgenden Bildungsgänge haben wir seit dem Schuljahr 2022/2023 Tablets verpflichtend eingeführt:


  • BFS dual

  • Fachoberschule Klasse 12

  • Berufliches Gymnasium ab Klasse 11


Für alle anderen Bildungsgänge ist die Nutzung eines Tablets freiwillig.



Die Nutzung dieser digitalen Endgeräte ist im pädagogischen Konzept der Schule verankert, um die Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern und auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. Langfristig wird jedes digitale Endgerät in das MDM = Mobile Device Management eingebunden. Geräte, die Sie extern (von anderen Schulen anderer Landkreise, nicht bei Ihttps://schulbestellung.de/ etc.) angeschafft haben, müssen langfristig in das MDM eingebunden werden. Es kann daher sein, dass das Einbinden zu einem noch nicht feststehenden Zeitpunkt als Dienstleistung mit (geringen) Kosten verbunden ist. Weitere Kosten können durch Einbinden von zusätzlichen Apps entstehen.





Zusammen mit den Zusagen erhalten Sie einen Flyer, auf dem der Link und ein Code angegeben sind, mit dem Sie sich im Portal Ihrer Schule anmelden und ein iPad bestellen können. Bitte beachten Sie die angegebene Widerrufsfrist und die Möglichkeiten des Stornierens, wenn Sie vom Kauf zurücktreten wollen. Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an den schulischen Ansprechpartner, Herrn Winfried Schrader per E-Mail: winfried.schrader@ers-hameln.de.


Dieser Link führt Sie zu schulbestellung.de und damit auf die Seite des Anbieters für die kostenpflichtige Anschaffung der Digitalen Endgeräte.
Hier werden Sie Bundles (Pakete) auswählen können.


Wenn Sie Transferleistungen gemäß Sozialgesetzbuch beziehen, erhalten Sie ebenfalls mit der Zusage ein Informationsschreiben, dass  Ihnen die weiteren Schritte erläutert.


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